Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt. Gerne können Sie hierfür auch die Checkliste für Privatversicherte nutzen.
Selbstverständlich können Sie auch als SelbstzahlerIn in unsere Praxis kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Einen Auszug der Gebührenordnung finden Sie am unteren Ende dieser Seite. Als SelbstzahlerIn können Sie in unserer Praxis auch gerne Paarberatung und Paartherapie in Anspruch nehmen.
Wenn Sie als BundeswehrsoldatIn bzw. BundeswehrmitarbeiterIn tätig und durch die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt und den ausgefüllten Sanitätsvordruck "San/Bw/0218" mit.