Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt. Gerne können Sie hierfür auch die Checkliste für Privatversicherte nutzen.
Selbstzahler
Natürlich können Sie auch als Selbstzahler in unsere Praxis kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Einen Auszug der Gebührenordnung finden Sie am unteren Ende dieser Seite. Als Selbstzahler können Sie in unserer Praxis auch gerne Paarberatung und Paartherapie in Anspruch nehmen.
Heilfürsorge
Wenn Sie als Bundeswehrsoldat/ Bundeswehrsoldatin bzw. Bundeswehrmitarbeiter/ Bundeswehrmitarbeiterin tätig und durch die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt und den ausgefüllten Sanitätsvordruck "San/Bw/0218" mit.
Paartherapie/ Paarberatung
Gesetzliche Krankenkassen
Da es sich bei unserer Praxis um eine Privatpraxis handelt, können wir leider nicht direkt über Ihre Chipkarte mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht jedoch in manchen Fällen die Möglichkeit der Kostenerstattung, wenn Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten gefunden haben. Alle wichtigen Informationen zum Kostenerstattungsverfahren und notwendige Unterlagen finden Sie auch in unserem Merkblatt Kostenerstattungsverfahren. Zögern Sie nicht uns für weitere Informationen zum Vorgehen zu kontaktieren. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail mit dem Betreff "Kostenerstattung" und vergessen Sie nicht Ihre Krankenkasse zu nennen.
Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass die AOK Nordost und die BARMER GEK die Kostenerstattung in der Regel ablehnen. Um Ihren Behandlungsbeginn nicht unnötig zu verzögern, können wir Ihnen als AOK- oder BARMER-Versicherter leider keinen Therapieplatz anbieten.